ALLGEMEINE REGELN FÜR KASTENFÖRMIGE EREIGNISSE

  1. Die "Box"-Typenprüfungen werden an Kapseln (und nicht an Übermodellen) durchgeführt. Auf dem Wettbewerbsgelände findet keine Durchführung statt, die Boxen müssen vom Kandidaten vorher vorbereitet und zum Wettbewerbsgelände gebracht werden.
  2. Es ist möglich, bis zu zwei verschiedene Boxen auf der gleichen Veranstaltung zu präsentieren. In diesem Fall wird für das zweite Feld eine zusätzliche Anmeldegebühr erhoben.
  3. Der Kandidat muss die Kapseln vorbereiten und sie in eine offene Schachtel (oder mit einem transparenten Deckel) oder ein Brett einbauen.
  4. Die Kapseln sollten auf einem schwarzen Hintergrund angebracht werden.
  5. Alle Boxen müssen am Samstag, den 29. Februar von 7:30 bis 8:30 Uhr den Richtern übergeben werden, sonst droht die Disqualifikation.
  6. Die Kisten aller Kandidaten werden während der zwei Wettbewerbstage auf dem Wettbewerbsgelände öffentlich ausgestellt.
  7. Die Bewerberinnen und Bewerber haben vom Beginn bis zum Ende des Auswahlverfahrens keinen Zugang zu ihren Boxen.
  8. Es ist möglich, eine bereits bei anderen INJAsauf-Wettbewerben eingereichte Box wiederzuverwenden, wenn sie bereits eine Trophäe in einer beliebigen Division (1., 2. oder 3. "Times New Roman"'>Platz) erhalten hat, unabhängig davon, in welchem Land diese Box vergeben wurde. Den Juroren steht eine Bilddatenbank zur Verfügung, um zu überprüfen, dass keine Box, die bereits bei einem anderen INJA-Wettbewerb einen Preis gewonnen hat, erneut präsentiert wird.
  9. Die Kandidaten müssen ihre Boxen am Ende des Auswahlverfahrens wieder zurückholen. Es obliegt den Wettkämpfern, rechtzeitig und am vorgesehenen Ort zur Arbeit zurückzukehren. Die Organisation lehnt jede Verantwortung ab, wenn eine nicht reklamierte Box am Ende des Wettbewerbs beschädigt wird oder verloren geht, insbesondere während des Rücktransports.
  10. Die Boxen können vom Teilnehmer gekauft oder hergestellt werden.
  11. Die genauen Abmessungen der Boxen sind nicht vorgeschrieben, aber keine Seite darf mehr als 25,5 cm lang und die Box darf nicht höher als 10 cm sein. Die Richter können jede Box ablehnen, die nicht den maximal erforderlichen Abmessungen entspricht.